ALKOHOL UND DROGEN Usbekistan ist muslimisch geprägt, allerdings werden die strengen Vorschriften des Koran relativ locker gehandhabt. Für Touristen wird der Genuss von Alkohol auch nicht als verwerflich angesehen. Drogenbesitz gilt als Verbrechen und wird entsprechend geahndet.
AN- UND ABREISE Der An- / Abreisetag gilt als Reisetag. Flugzeiten / -pläne können unter Umständen kurzfristig geändert werden.
DATENSCHUTZ Die Gebeco Gesellschaft für internationale Begegnung und Cooperation GmbH & Co. KG verarbeitet die von Ihnen angegebenen Informationen nach den Vorgaben des europäischen bzw. deutschen Datenschutzrechts. Weitere Angaben dazu finden Sie bei www.gebeco.de/datenschutz. Das FIRST REISEBÜRO Bad Schönborn verarbeitet die von Ihnen angegebenen Informationen nach den Vorgaben des europäischen bzw. deutschen Datenschutzrechts. Weitere Angaben dazu finden Sie bei www.first-reisebuero.de/badschoenborn1/datenschutz.
EINGESCHRÄNKTE MOBILITÄT Die buchbare(n) Reiseleistung(en) ist/sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt nutzbar. Sollten Sie detailliertere Informationen über die Geeignetheit für Personen mit eingeschränkter Mobilität wünschen, kontaktieren Sie uns.
EINFUHRBESTIMMUNGEN Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Übersteigt der Wert der eingeführten Devisen 2.000 US-Dollar, muss über die Deviseneinfuhr bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage.
EINREISE- / VISABESTIMMUNGEN Für deutsche Staatsbürger gelten folgende Bestimmungen: Sie benötigen einen Reisepass, der eine Gültigkeit von 6 Monaten haben sollte. Deutsche Staatsangehörige benötigen seit Anfang des Jahres kein Visum mehr. Nach Informationen der usbekischen Botschaft in Berlin gilt dies unabhängig vom Reisezweck. Für einen längeren Aufenthalt muss bei der zuständigen usbekischen Auslandsvertretung ein Visum beantragt werden.
Hinweis: Jeder Reisende ist für die Einhaltung der Einreisebestimmungen, Visa-und Zollvorschriften selbst verantwortlich .Für die Verletzung dieser kann der Reiseveranstalter nicht haftbar gemacht werden.
IMPFBESTIMMUNGEN Grundsätzlich sind für die Einreise nach Usbekistan keine Impfungen vorgeschrieben. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Usbekistan durch einen Tropen- bzw. Reisemediziner und Ihrem Hausarzt beraten. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig möglich. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden
KLEIDUNG Wir empfehlen bequemes Schuhwerk, mit fester Sohle. Bezüglich der Bekleidung gibt es keine festen Vorschriften. Da es sich um ein islamisch geprägtes Land handelt, sollten Sie darauf achten, dass die Kleidung nicht zu freizügig ausfällt, insbesondere beim Besuch von Moscheen und Medresen wird dies nicht gerne gesehen. Beachten Sie auch, dass es in Usbekistan üblich ist, beim Besuch der Gebetshäuser die Schuhe auszuziehen.
MEDIZINISCHE VERSORGUNG Wenn Sie einen Arzt benötigen, wenden Sie sich bitte an die örtliche Reiseleitung oder an unsere Reisebegleitung. Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sowohl für ambulante Behandlung als auch für stationären