ABFLUGHAFEN
Frankfurt
AN- UND ABREISE
Der An -/Abreisetag gilt als Reisetag. Flugzeiten/-pläne können unter Umständen kurzfristig geändert werden.
DATENSCHUTZ
Die DER Touristik Deutschland GmbH verarbeitet die von Ihnen angegebenen Informationen nach den Vorgaben des europäischen bzw. deutschen
Datenschutzrechts. Weitere Angaben dazu finden Sie bei www.dertouristik.info unter dem Begriff Datenschutz. Das FIRST REISEBÜRO Bad Schönborn verarbeitet die von Ihnen angegebenen Informationen nach den Vorgaben des europäischen bzw. deutschen Datenschutzrechts. Weitere Angaben dazu finden Sie unter www.first-reisebuero.de/badschoenborn1/datenschutz.
EINGESCHRÄNKTE MOBILITÄT
Die gebuchte(n) Reiseleistung(en) ist/sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt nutzbar. Sollten Sie detailliertere Informationen über die Geeignetheit für Personen mit eingeschränkter Mobilität wünschen, kontaktieren Sie uns.
EINREISE- / VISABESTIMMUNGEN
Deutsche Staatsbürger benötigen einen Reisepass, der mindestens bis Ende der Reise gültig sein muss. Für Bürger aus anderen Staaten können andere Einreise- und Visabedingungen gelten. WICHTIG: Lesen Sie bitte rechtzeitig, aber spätestens 72 Stunden vor Ihrer Abreise, den aktuellen Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes für Ihre jeweilige Urlaubsregion und nehmen Sie ggf. eine Anpassung Ihrer Einreiseunterlagen vor (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit). Gegebenenfalls gelten abweichende Einreisebedingungen für nicht-deutsche Staatsbürger oder für Bürger aus Ländern mit höherem COVID-Risiko.
GELD / KREDITKARTEN
Landeswährung ist das schottische Pfund (Sterling). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
IMPFBESTIMMUNGEN
Für die Einreise nach Schottland sind zurzeit keine Pflichtimpfungen vor geschrieben. Wir verweisen auf die Impfempfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de). Bitte informieren Sie sich auf jeden Fall rechtzeitig über die aktuellen Impf- bzw. Gesundheitsbestimmungen des Reiselandes z.B. bei Ihrem Arzt, beim Centrum für Reisemedizin (www.crm.de).
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
Trotz BREXIT besteht in Schottland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vor zulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Längere Wartezeiten gerade in den Notaufnahmen der staatlichen Krankenhäuser sind üblich. Handelt es sich nicht um eine dringende Behandlung müssen die Arztkosten, die in der Regel deutlich über dem deutschen Satz liegen, selbst getragen werden. Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
MINDEST/ MAXIMAL TEILNEHMERZAHL
Grundprogramm 15 / 18 Personen
PROGRAMM
Flug-, Hotel- und Programmänderungen vorbehalten. Programmänderungen oder Abweichungen in der Reihenfolge der geplanten Besichtigungen behalten wir uns vor. Die endgültige Reihenfolge sowie die Abfahrtszeiten werden von der Reiseleitung vor Ort bekannt gegeben. Hotel- und /oder sonstige Service-/Dienstleistungen werden in Englisch erbracht. Ein deutschsprachiger Service kann daher nicht durchgängig sichergestellt werden.
REISEBEDINGUNGEN/RÜCKTRITT
Es gelten die Reisebedingungen des Kataloges „DERTOUR Gruppenreisen weltweit“ 2023/2024. Wir empfehlen den Abschluss eines Reiseversicherungspaketes.