MINDEST/ MAXIMAL TEILNEHMERZAHL
Grundprogramm 15 / 18 Personen (muss seitens des Veranstalters bis 28 Tage vor Reisebeginn erreicht werden). Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl besteht die Möglichkeit, die Reise gegen Aufpreis in einer Kleingruppe durchzuführen; alternativ behalten wir uns den Rücktritt vom Reisevertrag bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn vor, worüber wir Sie unverzüglich informieren. Bereits erfolgte Zahlungen erstatten wir ihnen selbstverständlich zurück.
PROGRAMM
Flug-, Programm- und Schiffsroutenänderungen oder Abweichungen in der Reihenfolge halten wir uns offen. Bitte beachten Sie für die Seereise: Änderungen der Termine, Ausflugsprogramme, Routen, Liegezeiten sowie Liegeplätze vorbehalten.
REISEBEDINGUNGEN/RÜCKTRITT
Es gelten die Reisebedingungen des FIRST REISEBÜROS Bad Schönborn. Wir empfehlen den Abschluss eines Reiseversicherungspaketes.
TRINKGELDER
Es ist nicht üblich, auf Hurtigrutenschiffe Trinkgeld zu geben, aber für den Fall, dass Ihrer Meinung nach Besatzungsmitglieder für einen außergewöhnlichen Service ein besonderes Dankeschön verdient haben, stehen Trinkgeldboxen zusammen mit entsprechenden Umschlägen im Restaurant bereit.
VERANSTALTER
Reisebüro Bad Schönborn & Seewolf GmbH. Alle Angebote verstehen sich vorbehaltlich Verfügbarkeit und unterliegen den Allgemeinen Reisebedingungen der Reisebüro Bad Schönborn & Seewolftours GmbH, Hauptstr. 41, 76669 Bad Schönborn.
WÄHRUNG UND ZAHLUNGSMITTEL
Bordwährung ist die Norwegische Krone (NOK). Die wichtigsten Währungen können an Bord umgetauscht werden. Wir akzeptieren an Bord Visa und American Express.
Sie können sich eine Cruise Card ausstellen lassen, mit der Sie alle Sonderleistungen am Ende Ihrer Reise abrechnen können.
ZAHLUNG
Bei Vertragsabschluss zahlen Sie bitte 20% des Reisepreises an. Den Restbetrag zahlen Sie bitte vier Wochen vor Reiseantritt.
ZOLL
Bitte beachten Sie die Zollbestimmungen für die Einreise nach Norwegen und die Rückreise nach Deutschland.
HINWEIS
Reisende sollten sich über Infektions-und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren und ggf. arztlichen Rat einholen.
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